Allgemeine Verkaufsbedingungen
- Anmeldung und Bestätigung
Jede Anmeldung, die per Post, E-Mail oder vor Ort beim Cannes International Campus eingeht, gilt als gültig. Sobald der Cannes International Campus die Anmeldung bestätigt hat, gilt der Vertrag als abgeschlossen und ist dann rechtswirksam.
Handelt es sich bei der angemeldeten Person um einen Erwachsenen, wird diese Person zum Vertragspartner des Cannes International Campus.
Ist die angemeldete Person minderjährig, muss ihr gesetzlicher Vertreter den Vertrag unter Angabe ihrer genauen Anschrift unterzeichnen.
Diejenige Person, die vertraglich angemeldet wird, wird als Teilnehmer bezeichnet und unter den nachstehenden Bedingungen bezeichnet.
Die Person, die den Vertrag unterzeichnet (der Teilnehmer selbst oder bei Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter), wird als Mitvertragspartner bezeichnet und somit im Sinne der nachfolgenden Bedingungen bezeichnet.
* UNBEAUFSICHTIGTE MINDERJÄHRIGE WERDEN NUR IN ANWESENHEIT EINES RECHTSVERANTWORTLICHEN ODER EINES ZUGELASSENEN AUFSICHTERS ZUR UNTERKUNFT AUF DEM CAMPUS AKZEPTIERT. FAMILIENUNTERKÜNFTE IST STUDENTEN ÜBER 18 JAHREN VORBEHALTEN.
- Angaben bei der Anmeldung
Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass die bei der Registrierung gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Jede Unterlassung oder falsche Angabe kann zum sofortigen Ausschluss vom Aufenthalt führen. Die Kosten des Aufenthaltes werden in diesem Fall weder ganz noch teilweise erstattet.
- Französisch Stunde
Der Unterricht beginnt jeden Montag, abhängig vom Niveau des Schülers. Die Kursverfügbarkeit hängt von den Niveaugruppen ab. Hier sind die Kursbeginndaten für absolute Anfänger: 8. Januar, 5. Februar, 4. März, 8. April, 13. Mai, 3. Juni, 1. Juli, 5. August, 2. September, 7. Oktober, 4. November und 2. Dezember. Die Teilnahme am Online-Einstufungstest ist bei der Anmeldung und mindestens 7 Tage vor Vorlesungsbeginn zwingend erforderlich, um den Studierenden in einen seinem Niveau entsprechenden Kurs einzustufen. Der Schüler muss mit seinen Sachen, Stiften, Notizbuch oder Papier zum Unterricht kommen.Bei Abwesenheit oder Verspätung muss der Schüler die Lehrkraft und den Bildungsdienst benachrichtigen.
- Anmeldegebühren
Es fallen keine Registrierungsgebühren an. - Vertragsänderungsgebühr
Wünscht der Teilnehmer die bei der Anmeldung gewählte Kursart oder Unterkunft zu ändern, erfolgt bei Minderleistung keine Rückvergütung, bei Mehrleistung eine Neuanpassung der Preise. Bei einer Verlängerung des Aufenthalts im selben Kurszentrum entstehen dem Teilnehmer keine zusätzlichen Kosten.
- Bedingungen de paiement
Für die Gültigkeit der Anmeldung des Teilnehmers ist eine Anzahlung von 25 Prozent der Gesamtsumme der gewählten Leistungen und die Annahme des erstellten Angebots zwingend erforderlich.
Der Restbetrag des Gesamthonorars ist spätestens 21 Tage vor Leistungsbeginn fällig. Geht die Anmeldung weniger als eine Woche vor Beginn der Dienstleistungen beim Cannes International Campus ein, ist der Gesamtbetrag der Gebühren nach Erhalt der Angebotsannahme zu entrichten. Die Kurs- und Unterkunftsgebühren gelten als bezahlt, sobald der zu zahlende Betrag dem Bankkonto des Cannes International Campus gutgeschrieben wurde. Die Kontodaten werden Ihnen im Angebot mitgeteilt.
- Zahlungsfrist
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vom Cannes International Campus bei der Bestätigung der Anmeldung festgelegten Zahlungsfristen einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Fristen durch den Teilnehmer behält sich Le Campus International de Cannes das Recht vor, den Zugang zum Kurs zu verweigern. Beschwerden zu diesem Thema werden vom Cannes International Campus nicht berücksichtigt.
- Zahlungsnachweis
Der Vertragspartner kann aufgefordert werden, vor Beginn oder zu Beginn des Sprachkurses einen materiellen Zahlungsnachweis für die Leistungen zu erbringen. Wenn Sie diesen Nachweis nicht vorlegen, wird Ihnen der Zugang zu Sprachkursen und Unterkünften verweigert.
Im Falle einer verspäteten Anmeldung fordert der Cannes International Campus den Vertragspartner auf, einen Zahlungsnachweis vorzulegen, bevor er ihm die Unterlagen zur Vorbereitung seiner Abreise zusendet.
- Stornierung vor Beginn des Aufenthalts
Der Vertragspartner hat jederzeit die Möglichkeit, vor Beginn des Sprachaufenthalts vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist Le Campus International de Cannes berechtigt, die Zahlung einer angemessenen finanziellen Entschädigung zu verlangen, deren Höhe sich nach der Zeit richtet, die zwischen dem Eingang der Stornierungsanfrage bei Le Campus International de Cannes und dem Beginn des Aufenthalts verbleibt . Somit wird die Höhe der Entschädigung wie folgt berechnet:
– Bis 61 Tage und mehr vor dem ersten Tag des Sprachaufenthalts: 30 % des in Rechnung gestellten Gesamtpreises
– Zwischen 60 und 30 Tage vor dem ersten Tag des Sprachaufenthalts: 50 % des in Rechnung gestellten Gesamtpreises
– 30 Tage oder weniger vor dem ersten Tag des Sprachaufenthalts: 70 % des in Rechnung gestellten Gesamtpreises
– Nichtteilnahme am Aufenthalt oder Stornierung nach den vorgesehenen Terminen: 100 % des in Rechnung gestellten Gesamtpreises
Stornogebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Stornorechnung zu begleichen. Für den Fall, dass dem Teilnehmer ein Visumantrag verweigert wird, verpflichtet sich der Cannes International Campus, den Gesamtbetrag der vom Teilnehmer gezahlten Gebühren abzüglich; Ausgaben; Eine Verwaltungsgebühr von sechzig Euro (60 €) und Bankgebühren von zwanzig Euro (20 €) gegen Vorlage des ursprünglichen Ablehnungsdokuments der französischen Botschaft.
- Reiserücktrittsversicherung
Der Cannes International Campus empfiehlt dem Vertragspartner den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Für den Fall, dass der Teilnehmer eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hat und beschließt, die Anmeldung zu einem Sprachaufenthalt zu stornieren, liegt es in seiner Verantwortung, seinen Versicherer darüber zu informieren. Unter keinen Umständen kann die Reiserücktrittsversicherung Le Campus International de Cannes für die Nichterstattung der Aufenthaltskosten haftbar machen. - Pässe und Visa
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich bei der Einreise nach Frankreich über die zu beachtenden Sicherheits-, Visums- und Hygienevorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Unter keinen Umständen kann der Cannes International Campus haftbar gemacht werden, wenn dem Teilnehmer die Einreise und der Aufenthalt auf französischem Staatsgebiet verweigert wird. Informationen zu Sicherheits-, Hygiene- und Visabestimmungen können bei der Botschaft oder dem Konsulat im Land des Teilnehmers eingeholt werden. Wird dem Teilnehmer aus eigenem Verschulden die Einreise oder der Aufenthalt in Frankreich verweigert, erfolgt keine Rückerstattung ganz oder teilweise. Der Cannes International Campus stellt Ihnen auf Anfrage ein Einladungsschreiben zur Beantragung Ihres Visums nach Erhalt der Gesamtkosten des Sprachaufenthalts zu.
- Kranken-/Unfallversicherung
Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, eine Kranken-/Unfallversicherung abzuschließen, die in dem Land, in dem er sich aufhalten möchte, und für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig ist. - Von Teilnehmern verursachte Schäden / zivilrechtliche Haftung
Vor der Ankunft in der Schule muss jeder Teilnehmer eine Versicherung abschließen, um etwaige Verluste/Schäden während seines Aufenthalts abzudecken. Unabhängig von den Umständen und auch wenn der Teilnehmer der Meinung ist, dass der Abschluss dieser Versicherung nicht erforderlich ist, haftet er für alle Schäden, die dem Cannes International Campus, seinen Handelspartnern oder Dritten entstehen, es sei denn, dies ist der Fall Die Verantwortung des Cannes International Campus ist eindeutig nachgewiesen.
- Pflichten der Teilnehmer
Nach einem Einstufungstest des Cannes International Campus wird der Teilnehmer einem Kurs zugeteilt, der seinem Sprachniveau entspricht.
Die Teilnehmer müssen am Unterricht teilnehmen und pünktlich erscheinen.
Bei völliger oder wiederholter Abwesenheit vom Unterricht oder bei Verhaltensauffälligkeiten behält sich der Cannes International Campus das Recht vor, den Teilnehmer auszuschließen.
Der Cannes International Campus übernimmt keine Erstattung oder Entschädigung für die versäumte Aufenthaltsdauer oder zusätzlich entstandene Reisekosten.
- Verspätung
Um den Unterricht nicht zu stören, muss jeder Teilnehmer, der mehr als 15 Minuten zu spät kommt, bis zur Pause warten, um zum Unterricht zurückzukehren. Im Falle einer Verspätung muss der Schüler die Lehrkraft und den Bildungsdienst benachrichtigen.
- Wiederholtes Fernbleiben vom Unterricht
Teilnehmer, die nicht an allen Sprachkursen teilnehmen, erhalten keine Rückerstattung. Die Teilnehmer müssen mindestens 80 % der Kurse besuchen, um ihr Zertifikat zu erhalten
- Beschwerden
Eventuelle Beschwerden sind direkt an die Schulleitung zu richten. Jeder Antrag auf Entschädigung muss dem Cannes International Campus schriftlich mitgeteilt werden und muss innerhalb von vier Wochen nach dem im Vertrag festgelegten Enddatum des Aufenthalts bei uns eingehen. Nach Ablauf dieser Frist gelten alle Maßnahmen des Vertragspartners als nichtig.
- Disziplin
Wenn ein Teilnehmer unangemessenes Verhalten und eine respektlose Haltung an den Tag legt, behält sich der Cannes International Campus das Recht vor, ihn sofort auszuschließen.
In diesem Fall erstattet der Cannes International Campus den Teil des Aufenthalts, den der Teilnehmer versäumt hat, weder ganz noch teilweise und leistet auch keinen Ersatz für etwaige Mehrkosten, die dem Teilnehmer entstehen (insbesondere für die Kosten, die ihm entstanden sind). der Reise).
- Änderung von Preisen, Terminen oder Leistungen
Die Preisstaffelung für den Cannes International Campus richtet sich nach einer abnehmenden Staffelung basierend auf der Dauer der Dienstleistungen. Dieses Angebot gilt nicht rückwirkend.
Ändert der Vertragspartner vor oder nach Reiseantritt die Dauer oder Leistungen, entfallen das Angebot und die Ermäßigung. Dieses Angebot kann vom Cannes International Campus das ganze Jahr über ohne vorherige Ankündigung unterbrochen oder geändert werden.
Bis der Vertragspartner die Anmeldebestätigung erhält, kann der Cannes International Campus jederzeit die auf seiner Website oder einem anderen Kommunikationsmedium veröffentlichten Termine und Preise der Sprachaufenthalte ändern. Nach Bestätigung der Anmeldung durch den Cannes International Campus kann dieser seine Leistungen ändern, sofern die Änderungen geringfügig, unvermeidlich und ehrlich sind und die Lehrleistungen nicht beeinträchtigen. Sollten wesentliche Änderungen an den zentralen Dienstleistungen des Cannes International Campus auftreten, haben Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Anmeldung zurückzuziehen oder sich für einen anderen Aufenthalt mit demselben Wert anzumelden, sofern der Cannes International Campus ihnen diesen überhaupt anbietet. Der Cannes International Campus muss die Teilnehmer unverzüglich über etwaige Änderungen informieren. Nach Erhalt der Änderungsmitteilung müssen die Teilnehmer dem Cannes International Campus unverzüglich mitteilen, ob sie beabsichtigen, ihre Rechte auszuüben oder nicht. - Mindestteilnehmerzahl
Sollte die für einen Sprachkurs erforderliche Mindestteilnehmerzahl (6 Personen pro Gruppe) nicht erreicht werden, teilt der Cannes International Campus dem Vertragspartner spätestens drei Wochen vor Beginn des Aufenthalts mit.
Sollte der Cannes International Campus nicht in der Lage sein, eine Ersatzleistung zu erbringen, verpflichtet er sich, die Kosten zu erstatten, die mit den vom Teilnehmer nicht erbrachten Leistungen verbunden sind. Unter keinen Umständen leistet der Cannes International Campus eine Entschädigung für entstandene Unannehmlichkeiten oder Zeitverluste. Sollte kein Kurs dem Niveau des Teilnehmers entsprechen, behält sich der Cannes International Campus das Recht vor, Gruppenunterricht durch Privatunterricht zu ersetzen. Die Anzahl der Einzelunterrichtsstunden richtet sich nach dem vom Teilnehmer gezahlten Betrag. Wenn sich ein Teilnehmer für Privatunterricht anmeldet, ist der Cannes International Campus allein berechtigt, den/die für diesen Unterricht verantwortlichen Lehrer zu benennen, ihn gegebenenfalls zu ändern und die Unterrichtszeiten festzulegen. - Aktivitäten
Der Cannes International Campus behält sich das Recht vor, eine oder mehrere der in der Broschüre angekündigten Aktivitäten abzusagen, wenn die Wetterbedingungen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Cannes International Campus und seiner Organisation liegen, ungünstig sind. In diesem Fall verpflichtet sich der Cannes International Campus, die abgesagten Aktivitäten durch andere zu ersetzen. - Ferien
Der Vertragspartner erklärt, die gesetzlichen Feiertage 2024 (01. – 01. – 01. – 04. – 01. – 05. – 08. – 05. – 20.) zur Kenntnis genommen zu haben – 05.), in denen keine Kurse und Schulungen angeboten werden. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass dies keinen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung nach sich ziehen kann. - Stornierung eines Aufenthalts bei Internationaler Campus Cannes
Der Cannes International Campus behält sich das Recht vor, einen Aufenthalt aus Sicherheitsgründen aufgrund eines Streiks, politischer Unruhen oder eines anderen außergewöhnlichen Vorfalls abzusagen. In diesem Fall verpflichtet sich der Cannes International Campus, eine Verschiebung der Reservierung anzubieten oder die damit verbundenen Kosten zu erstatten. Der Cannes International Campus behält sich das Recht vor, einen bestimmten Betrag zur Deckung der Verwaltungskosten einzubehalten.
- Verantwortung
Der Cannes International Campus übernimmt die volle Verantwortung für die Aufenthalte und ist bestrebt, diese effizient zu organisieren, indem er auf sein Wissen und seine Erfahrung in diesem Sektor zurückgreift. Unter keinen Umständen kann der Cannes International Campus für Verluste haftbar gemacht werden, die durch Krankheit, Unfälle oder Unannehmlichkeiten entstehen, die durch mangelhafte Servicequalität eines vom Cannes International Campus beschäftigten Vertreters verursacht werden; Der Cannes International Campus übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen, persönlichen Gegenständen, Geld usw. es sei denn, diese Verluste sind auf nachgewiesene Fahrlässigkeit seitens des Cannes International Campus zurückzuführen.
- Wohlbefinden und Sicherheit
Der Cannes International Campus ist berechtigt, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, die für das Wohlergehen und die Gesundheit der Teilnehmer erforderlich sind. Der Cannes International Campus ist außerdem berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Teilnehmer bei Bedarf eine angemessene medizinische Behandlung erhalten. Die durch diese Art der medizinischen Behandlung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. seines gesetzlichen Vertreters, wenn er minderjährig ist. Eine Autorisierung; Für bestimmte Aufenthalte, die mit Risiken verbunden sind, ist eine schriftliche Bescheinigung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ohne dieses unterzeichnete Dokument behält sich der Cannes International Campus das Recht vor, dem Teilnehmer den Zugang zu bestimmten Aktivitäten zu verweigern.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Cannes International Campus und dem Teilnehmer gilt ausschließlich französisches Recht. Das zuständige Gericht in dieser Angelegenheit ist das Gericht am Wohnort des Cannes International Campus. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen schränken in keiner Weise die für den Vertragspartner geltenden Gesetze ein.
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